Weitere Informationen zur Lockerung der Einschränkungen im VSaW

Entsprechend den Vorgaben des Senats von Berlin in der ab 9. Mai 2020 gültigen Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus darf ab dem 15. Mai 2020 der Trainingsbetrieb wieder beginnen und startet bei uns konkret am kommenden Montag für die Klassen Laser und Optimist nach Maßgabe der Verordnung in kleinen Gruppen bis max. 8 Personen einschließlich der Trainer. Dafür werden  räumlich getrennte Bereiche für die Segler der beiden Klassen auf dem Vereinsgelände für Treffen und Besprechungen ausgewiesen. Das Training auf dem Wasser ist für Einhand-Klassen per se möglich. 

Wir weisen darauf hin, dass sowohl der Ryll’sche Schuppen als auch das Jugendhaus als auch der entsprechende Bereich im Seglerhaus für das Umkleiden und die Lagerung von Segelsachen nicht genutzt werden dürfen. Kleine, in den ausgewiesenen Bereichen aufgestellte Zelte sollen als Notbehelf verstanden wissen  Das Duschen nach dem Training ist untersagt. Toiletten im Untergeschoss des Haupthauses sind erreichbar über den Eingang am Sekretariat.

Auch das Club-Restaurant öffnet am 15. Mai 2020 wieder seine Pforten – an den dann üblichen Tagen mittwochs bis sonntags bis max. 22:00 Uhr - allerdings mit einigen Einschränkungen.

Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln werden das Terrassenzimmer, das Erkerzimmer, der Große Saal und die gesamte Terrasse für den Verzehr von Speisen und Getränken - serviert nur  an Tischen - zur Verfügung stehen; am Tresen der Raubritter-Bar wird NICHT bedient.
Der Zugang  zum Restaurant ist sowohl über die  Treppe vom Mitgliedereingang her als auch über die Terrasse möglich. Damit ist auch die Nutzung der Toiletten auf dieser Ebene möglich.

Es werden geeignete Verfahren zur Kontaktnachverfolgung zur Anwendung kommen. Ob dies über ein Reservierungssystem oder schlicht mit handschriftlich geführten Listen geschehen wird, bleibt noch festzulegen. In jedem Fall aber werden Lauri und Angelo diese Informationen für die Dauer von vier Wochen nach Ende des Aufenthaltes aufbewahren und ggbfs. der zuständigen Behörde auf Verlangen aushändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Informationen gelöscht oder vernichtet.

Eindeutige Markierungen und Hinweisschilder helfen Mitgliedern und Gästen bei der Orientierung auf dem Vereinsgelände und dienen der Einhaltung der Vorschriften aus der Verordnung.

Wir wollen NICHT durch Sorglosigkeit, fehlende Solidarität oder Gedankenlosigkeit die erreichten Erleichterungen verspielen.

Bitte helfen Sie in diesem Sinne mit, das Erreichte zu erhalten.

Sitzung des Segelausschusses am 19. Mai 2020

In der für kommenden Dienstag kurzfristig anberaumten Sitzung des Segelausschusses werden Bedingungen und Möglichkeiten eruiert, einen Wettfahrtbetrieb nach dem 25. Mai 2020 unter den Vorgaben der oben erwähnten Verordnung und den Vorschlägen für ein Hygienekonzept des Berliner Segler-Verbandes zu organisieren.

Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.

_____________
Harald Koglin
14. Mai 2020