Bitte die Hygieneregeln einhalten

Nachdem die Aktivitäten auf dem Vereinsgelände seit dem Abslippen wieder zugenommen haben, bitten wir, unbedingt die Hygiene- und Abstandsauflagen einzuhalten.

In unseren Gebäuden muss die Mund-Nase-Maske getragen werden, und auf dem Vereinsgelände an der frischen Luft muss sie getragen werden, wenn man 1.5 Meter Abstand von der nächsten Person nicht einhalten kann. Grundsätzlich gilt dies auch auf den Stegen, aber dort kann man in vielen Fällen auf einen Seitensteg ausweichen für die 1.5 Meter.

Segeln ist erlaubt mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder einer anderen Person mit entsprechendem Abstand.

Für diejenigen, die dies alles für übertrieben halten: Wir haben aktuell relativ viel Freiheit und können segeln und auch das Gelände einigermaßen nutzen. Wenn wir uns aber nicht an die Regeln halten und es zu Übertragungen kommen sollte, dann kann das alles wieder schnell vorbei sein.

Eine behördliche Anordnung könnte dann den Zugang zum Gelände für uns alle unterbinden. Und damit wäre sicherlich niemandem geholfen!

Die Senatsinnenverwaltung stellt klar

Aleksander Dzembritzki - zuständiger Staatssekretär für Sport in der Berliner Innenverwaltung - hat in einem Schreiben an die Berliner Wassersportverbände und -vereine bekräftigt, dass für die Ausübung von Wassersport vorrangig der § 28b des Infektionsschutzgesetztes gilt, solange die 7-Tage Inzidenz über 100 liegt. Die sich daraus ergebenen wesentlichen Konsequenzen auch für den VSaW sind auf der unserer Homepage nachzulesen.

In seinem Schreiben sind noch einige besondere Aspekte behandelt, die wir zu beachten bitten; insbesondere die Seite 3 des Schreibens ist hierbei wichtig, zumal das Wetter jetzt wärmer werden soll.

Erfreulicherweise entwickelt sich die Inzidenz rückläufig; daraus sich ergebene Veränderungen werden bereits im Senat diskutiert. Die bei Unterschreitung der 100er Marke dann wieder greifende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin wird bestimmt auf die sich ergebenen Beschlüsse angepasst und wieder vorrangig gelten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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6. Mai 2021