Schluss ... für dieses Jahr

Bis auf den Kopf am wasserseitigen Ende ist der Nordsteg saniert; auch die Eisfrei-Anlage ist einsatzbereit. Die restlichen Arbeiten werden im Januar 2022 ausgeführt; das gilt auch für die Plattform von Steg 3.

Der Vorstand teilt mit

"Das pauschale Übernachtungsverbot...ist rechtswidrig..." (S. 10)
"Die Befristung der Genehmigung der Steganlage auf 20 Jahre ist rechtswidrig..." (S. 10,18)

Der VSaW hatte für die Sanierung seiner Steganlage am 06. Juli 2020 vom Bezirksamt Steglitz/Zehlendorf eine Genehmigung erhalten, die auf 20 Jahre befristet ist und die ein Übernachtungsverbot für alle Bootsnutzer in der Steganlage enthält. Gegen das insoweit erstmalig in Berlin verfügte Übernachtungsverbot sowie gegen die 20-jährige Befristung der Genehmigung hat der VSaW, vertreten durch Rolf Bähr, Klage eingelegt und jetzt mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin mit den oben zitierten Entscheidungsfeststellungen Recht bekommen.

Jeder VSaWer, jeder Gastlieger oder sonstiger Nutzer eines Liegeplatzes in der Steganlage darf also in ihrem/seinem Boot übernachten; allerdings ist in dem Urteil festgehalten, dass ein längeres Übernachten von mehr als 5 Tagen als ein "Wohnen" angesehen wird, was verboten bleibt.

Eine generelle Rechtswidrigkeit der pauschalen unbegründeten 20-jährigen Befristung in der Steggenehmigung konnte nicht erreicht werden. Aber die unbegründete nur 20-jährige Befristung in unserem Falle muss erneut "nach der Rechtsauffassung des Gerichts" vom Bezirksamt mit einer längeren Befristungsdauer bis zu "max. 30-40 Jahren  angesichts der langen Tradition der klägerischen Steganlage und der mit circa einer Million Euro angegebenen Baukosten für die Grundsanierung und insbesondere wegen der im Falle des Klägers besonders hervorzuhebenden Jugendarbeit und Sportförderung beschieden werden". Auf diese  Entscheidung des Bezirksamts dürfen wir jetzt warten.

Ob wegen des verbliebenen Verbots von Übernachtungen von mehr als 5 Tagen und ob gegen die pauschale stets unbegründete Befristung von Steggenehmigungen Berufung eingelegt werden soll, wird seitens des Vorstands noch überlegt.

Trauer um ein Mitglied

Wir haben die traurige Pflicht, diese Nachricht weiterzugeben, die uns erst jetzt erreichte:

Christina von Wnuk
- verstorben am 4. September 2021 im Alter von 93 Jahren
Mitglied seit 1971

Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt ihrer Familie und den Angehörigen.

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20. Dezember 2021