1. Gegenstand

Der Verein Seglerhaus am Wannsee (nachfolgend „VSaW“ genannt) stellt vier Boote des Typs J70 mit Vollausstattung den Mitgliedern im Rahmen eines Mietmodells mit verschiedenen Nutzer-Modellen zur Verfügung. Die Boote werden durch den VSaW gewartet und über einen Mitarbeiter des VSaW den Nutzern segelfertig zur Verfügung gestellt.

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln die Beziehung zwischen dem VSaW und den Personen (nachfolgend „Nutzer“ genannt), die das Mietangebot des VSaW (nachfolgend „SailNow!“genannt) auf Grundlage eines Rahmenvertrags mit dem VSaW in Anspruch nehmen.

2. Nutzer-Modelle

2.1 Es gibt drei verschiedene Nutzer-Modelle, die Vereinsmitglieder des VSaW in Anspruch nehmen können

Nutzer-Modell/Preise

Leistungsinhalt

Standard-Nutzer

/ 100 € incl. 19 % MwSt.

 
  • Kann jederzeit nach Verfügbarkeit max. 1 Woche vorher eine Reservierung der Segelboote vornehmen
  • Die maximale Einzelmietzeit beträgt 1 Tag
  • Ein Einsatz im Rahmen von Regatten  und organisierten Trainings ist auf dem Wannsee/Havel  nicht gestattet
 

Guthaben-Nutzer

/ 500 €  incl. 19 % MwSt. für  6  Tage

 
  • Kann jederzeit bei Verfügbarkeit der Boote eine Reservierung vornehmen, jedoch maximal 1 Woche im voraus
  • Die maximale Einzelmietzeit beträgt 3 Tage
  • Ein Einsatz im Rahmen bei Regatten (außer VSaW Yardstick am Freitag)  oder organsierten Trainings auf dem Wannsee/Havel ist  ist zu folgenden Bedingungen gestattet: es müssen mindestens 3 VSaW Mitglieder an Bord sein, das Boot wird durch ein VSAW-Mitglied gesteuert! Eine Extragebühr von 50 € wird pro Tag berechnet.
  • Für den Einsatz bei Regatten außerhalb von Berlin wird eine Extragebühr von 100 € pro Tag berechnet, die Nutzung von VSAW Segeln ist nicht möglich. Ein An bzw. Abreisetag wird jeweils als voller Tag sowohl in der SailNow Reservierung als auch in der Extrarechnung berechnet.
 

Premium-Nutzer
(2 Jahre)

/ 2000 €  incl. 19 % MwSt. für 25 Tage

 
  • Inclusive 10 Premiumreservierungen, (5 Reservierungen pro Jahr) die jederzeit im Voraus festgelegt werden können
  • Die maximale Einzelmietzeit beträgt 5 Tage
  • Kann im Zeitraum von 2 Jahren 25 Tage ohne gesonderte Vergütung buchen
  • Ein Einsatz im Rahmen bei Regatten  (außer VSaW Yardstick am Freitag) auf dem Wannsee/Havel  oder organsierten Trainings ist  ist zu folgenden Bedingungen gestattet: es müssen mindestens 3 VSaW Mitglieder an Bord sein, das Boot wird durch ein VSAW-Mitglied gesteuert! Eine Extragebühr von 50 € wird pro Tag berechnet.
  • Für den Einsatz bei Regatten außerhalb von Berlin wird eine Extragebühr von 100 € pro Tag berechnet, die Nutzung von VSAW Segeln ist nicht möglich. Ein  An bzw. Abreisetag wird jeweils als voller Tag sowohl in der SailNow Reservierung als auch in der Extrarechnung berechnet.
 
3. Reservierungs- und Nutzungsberechtigung, Bootsführerschein

3.1 Reservierungs- und nutzungsberechtigt sind VSaW Mitglieder (nachfolgend „Nutzer“ genannt), die

  • einen SailNow!-Rahmenvertrag mit dem VSaW über das Online-Reservierungstool unter der Adresse sailnow.vsaw.de (nachfolgend „Reservierungstool“ genannt) abgeschlossen haben,
  • ein Mindestalter von 18 Jahren haben,
  • im Besitz einer zur Führung eines Segelsportbootes erforderlichen, in Berlin gültigen Segelführerscheins sind und alle darin ggf. enthaltenen Auflagen erfüllen.

3.2 Der Nutzer kann die Führung des Segelbootes anderen Personen überlassen, soweit der Nutzer an Bord ist und als verantwortlicher Führer des Segelbootes die Aufsicht führt.

4. Anmeldung und Bestätigung mit dem Reservierungstool

4.1 Der Nutzer erhält durch seine Registrierung kostenlosen Zugang zum Reservierungstool und den dort angebotenen Leistungen. Jedes interessierte Mitglied registriert sich mit seiner Mitgliedsnummer, einem Nutzerkonto und Passwort. Nach Prüfung der Daten wird der Zugang vom Sekretariat  des VSaW  freigeschaltet.

4.2 Die Registrierung ist ausschließlich über das Internet möglich. Das Mitglied übermittelt bei der Registrierung seine E-Mail Adresse.

4.3 Nach Mitteilung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der VSaW über die Annahme des Antrags auf Abschluss des SailNow!-Rahmenvertrages durch Freischaltung des Zugangs.

4.4 Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten, sowie seiner E-Mail Adresse unverzüglich dem VSaW mitzuteilen.

4.5 Der Nutzer ist verpflichtet, den VSaW unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten bekannt werden.

5. Reservierungen / Bootsnutzungsverträgen

5.1 Nutzer können Segelboote ohne vorherige Reservierung anmieten, sofern keine Reservierung für den gewünschten Nutzungszeitraum zum Zeitpunkt der Nutzungsanfrage vorliegt. 

5.2 Nutzer können ein Segelboot über das Reservierungstool für eine Nutzung reservieren. Reservierungen sind verbindlich und können bis spätestens 48 Stunden vor  Antritt storniert und neu gebucht werden. Der VSaW ist berechtigt, die Reservierung abzulehnen, wenn nicht hinreichend Segelboote zur Erfüllung der Buchungsanfragen von Premium-Nutzern zur Verfügung stehen.

5.3 Der Bootsnutzungsvertrag kommt mit Reservierung zustande.

5.4 Der Überlassungsvorgang beginnt mit der Bestätigung des Reservierungstools, die der Nutzer erhält, erst mit der Bestätigung erlangt der Nutzer das Recht, das Boot zu betreten.

6. Übergabe/ Überprüfen der Segelboote bei Übernahme

6.1 Die Übergabe und Abgabe der Boote erfolgt ausschließlich über einen Mitarbeiter des VSaW (im folgenden „Beachmaster“ genannt). Den Anweisungen des Beachmasters für einen sorgsamen Umgang mit den Booten ist folge zu leisten.

6.2 Stellt sich heraus, dass ein Nutzer unsachgemäß mit den Segelbooten umgeht, kann der Nutzer von SailNow! ausgeschlossen werden.

6.3 Der Nutzer ist verpflichtet, das Segelboot vor Antritt auf Mängel und Schäden zu überprüfen. Für den Nutzer erkennbare Mängel und Schäden, die nicht im Bootsschadensprotokoll aufgeführt sind (= Neuschäden), müssen vom Nutzer dem Beachmaster gemeldet werden. Der Beachmaster entscheidet, ob die Nutzung trotz eines Schadens stattfinden darf. Die Meldung von Neuschäden muss zwingend vor Ablegen erfolgen, um eine verursachergerechte Zuordnung des Schadens gewährleisten zu können. Gibt der Nutzer keine Neuschäden ein, gilt das Segelboot als optisch und technisch einwandfrei (mit Ausnahme bereits im Bootsschadensprotokoll eingetragener Vorschäden).

7. Behandlung und Nutzung der Segelboote

7.1 Der Nutzer hat die Segelboote pfleglich und sorgsam zu behandeln. Der Nutzer muss die Regeln der für die Nutzung von Segelbooten geltenden Vorschriften einhalten.

7.2 Dem Nutzer ist es verboten, das Segelboot zu folgenden Zwecken zu benutzen:

a) zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen.
b) zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Nutzers.
c) zur Begehung von Straftaten.

7.3 Dem Nutzer ist es verboten,

a) das Segelboot unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen.
b) das Segelboot grob zu verschmutzen oder Abfälle aller Art im Segelboot zurückzulassen.

Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer Bestimmung gemäß den vorstehenden Ziffern 6.1 und 6.2 berechtigen den VSaW zu einer fristlosen Kündigung des Bootsnutzungsvertrags bzw. zu einem Rücktritt vom Bootsnutzungsvertrag. Ersatzansprüche des Nutzers sind ein einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dem VSaW auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Buchstaben entsteht, bleibt unberührt.

7.4 Windstärken ab 6 Beaufort führen zur Stornierung der Reservierung, sofern ab 1 Stunde vor Beginn der reservierten Nutzungszeit keine anhaltende Verbesserung zu erwarten ist. Der Rechnungsbetrag wird dem Nutzerkonto gutgeschrieben, nachdem die Umstände vom Nutzer angezeigt und vom VSaW geprüft wurden.

8. Haftung des VSaW

Der VSaW haftet dem Nutzer gegenüber – abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die dem VSaW die ordnungsgemäße Durchführung des Bootsnutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer  regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die verschuldensunabhängige Haftung des VSaW für anfängliche Sachmängel am Segelboot wird ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Haftung des Nutzers, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Nutzers

9.1 Bei Beschädigung oder Verlust des Segelbootes oder seines Zubehörs sowie bei Vertragsverletzung haftet der Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften. Für alle Segelboote bestehen eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung im üblichen Umfang. Darüber hinaus besteht eine Haftungsbegrenzung zu Gunsten des Nutzers, die dem Schutz einer Vollversicherung (Vollkaskoversicherung) entspricht.

Soweit der VSaW Zahlungen von Versicherungen oder Dritten im Hinblick auf einen Schadensfall erhält, werden diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Nutzers angerechnet.

9.2 Für Schäden, die der Nutzer oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf den Selbstbehalt. Im Fall einer Haftung des Nutzers ohne Versicherungsschutz der Versicherung wird der VSaW von Forderungen Dritter durch den Nutzer freigestellt.

9.3 Im Rahmen der Haftungsbegrenzung haftet der Nutzer für Schäden des VSaW bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes je Nutzer-Modell pro Schadensfall.

9.4 Sofern der VSaW im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Nutzung gemäß Ziffer 9 dieser AGB ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.

9.5 Der Nutzer haftet vollumfänglich für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Wasserverkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit. Der Nutzerverpflichtet sich, den VSaW von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße gegen den VSaW erheben.

10. Ende des Bootsnutzungsvertrages, Rückgabe des Bootes

10.1 Der Nutzer beendet eine Nutzung, indem er mit dem Segelboot auf dem dafür vorgesehen Bootsliegeplatz im VSaW anlegt und dem Beachmaster übergibt sowie über das online Reservierungstool das Rückgabeprotokoll ausfüllt. oder.

10.2 Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Segelbootes setzt insbesondere Folgendes voraus:

a) Das Segelboot befindet sich in einem sauberen Zustand.
b) Das Segelboot  muss ordnungsgemäß angelegt und abgetakelt sein und Segel / Schoten und anderes Bootsmaterial seemännisch an dem dafür vorgesehen Platz verstaut sein.
c) Es dürfen keine Segel- und Zubehörgegenstände des Segelbootes fehlen.

11. Nutzungsvergütung, Zahlungsbedingungen

11.1 Der VSaW stellt dem Nutzer eine Miete für die Nutzung des Segelbootes gemäß der für die jeweilige Saison vom Vorstand beschlossenen gültigen und dem Nutzer bekannt gegebenen Preisliste (vergl. Ziff. 2.2)  und dem vom Nutzer gebuchten Nutzer-Modell in Rechnung.

11.2 Der Nutzungspreis des Standard-Nutzers bzw. die Vergütung für Guthaben- und Premium-Nutzer gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung für Guthaben- und Premium-Nutzer ist mit Buchung des Nutzer-Modells zur Zahlung fällig, für Standard-Nutzer bei Reservierung oder Antritt der Nutzungszeit. Zahlungen erfolgen nach der vom Nutzer gewählten Zahlungsmethode (z.B. Einzugsermächtigung/Lastschrift/PayPal). Der Rechnungsversand erfolgt nur auf Anfrage nach Ablauf des Bootsnutzungsvertrages.

11.3 Der Nutzer hat die Zahlung der Rechnungsbeträge mittels Kreditkarte (VISA, MasterCard), Paypal, Sofortüberweisung oder durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) (je nach Verfügbarkeit) vorzunehmen. Die Zahlung wird abgewickelt über die Seamore Solutions GbR Peter Sorowka & Marius Schmeding, Lutterothstrasse 86, 20255 Hamburg. Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Nutzer über das Reservierungstool zur Verfügung gestellt.

11.4 Wird eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, gilt der gesetzliche Verzugszins. Außerdem stellt der Anbieter den daraus entstehenden Mehraufwand pauschal gemäß aktuellem Preisverzeichnis in Rechnung. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. In diesem Fall ist nur der geringere Aufwand zu erstatten. Soweit ein größerer Aufwand entstanden ist, kann der Anbieter diesen durch Vorlage geeigneter Nachweise belegen und vom Nutzer ersetzt verlangen.

11.5 Mit Abschluss einer Reservierung wird die Zahlung für den reservierten Zeitraum sofort fällig und nach Ziffer 1 zahlbar.

11.6 Bei jedem Zahlungsvorgang wird eine Zahlungspauschale zuzüglich zum zu zahlenden Preis erhoben.

11.7 Eine Reservierung wird storniert, wenn kein Zahlungseingang innerhalb von 48 Stunden erfolgt. In diesem Fall kann der Anbieter Forderungen zur Entschädigung des Nutzungsausfalls gemäß dem aktuellem Preisverzeichnis geltend machen.

11.8 Es besteht die Möglichkeit der Errichtung eines Nutzerkontos. Ein Guthaben- bzw. Premium- Nutzer kann durch Zahlungen ein Guthaben aufbauen und dieses für die Leistungen des VSaW aufwenden.

11.9 Bei Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung ist das übrige Guthaben des Nutzerkontos nicht erstattungsfähig.

12. Laufzeit des Rahmenvertrages, Kündigung, Sperre

Der SailNow!-Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Hat der Nutzer mit dem SailNow!-Rahmenvertrag ein Guthaben- oder Premium-Modell abgeschlossen, kann der SailNow! Rahmenvertrag von beiden Vertragsparteien abweichend davon nicht vor Ablauf der Laufzeit des Nutzungsmodells ordentlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des SailNow!-Rahmenvertrags, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstößen bleibt unberührt. Hat der Nutzer ein ein Guthaben- oder Premium-Modell abgeschlossen, hat er im Falle der fristlosen Kündigung des SailNow!-Rahmenvertrags durch den VSaW keinen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung der für das Nutzungsmodell entrichteten Vergütung.

13. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand

13.1 Die Geschäftsbeziehung unterliegt dem deutschen Recht

13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail genügt.

13.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen. SailNow! und der Nutzer verpflichten sich, entsprechende Lücken nach ihrem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen.

 

Berlin, 07.03.2016

VSAW